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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Bruno's Kutsche city-Taxi GmbH, Nikolaistr. 9, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm
(nachfolgend BRUNOS KUTSCHE genannt)

 

§ 1 Allgemeines
1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen BRUNOS KUTSCHE und den Kunden der von BRUNOS KUTSCHE angebotenen Beförderungsleistungen in der Personen- und Sachbeförderung gelten die unten aufgeführten AGB. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht, ist in den Geschäftsräumen der BRUNOS KUTSCHE deutlich sichtbar ausgehängt und in den Fahrzeugen von BRUNOS KUTSCHE zur Einsichtnahme erhältlich. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB.
2. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn BRUNOS KUTSCHE sie schriftlich akzeptiert hat. Bei Fahrten ins Ausland verpflichtet sich der Fahrgast/die Fahrgäste im Besitz von gültigen Ausweispapieren zu sein.
3. Die in der OnlineApp bei der Bestellung angeführte Fahrstrecke (Fahrauftrag von / nach) ist verbindlich. Wünscht der Kunde bei Abfahrt des online bestellten Taxis ein anderes Fahrziel als in der Online Taxi Bestellung angegeben, so ist die Differenz des entgangenen Fahrpreises zu 100% vom Kunden auszugleichen.
4. Für Netzübertragungsfehler bei Onlinebestellungen wird nicht gehaftet.
5. Ein Vermittlungsvertrag kommt erst dann verbindlich zustande, wenn von uns eine entsprechende Rückbestätigung (in der App, telefonisch oder per Mail) erfolgt ist.
6. Fahrten auf Rechnung werden via App nicht akzeptiert. Über App bestellte Fahrten müssen bar bezahlt werden.

 

§ 2 Vertragsabschluss und Rücktritt vom Vertrag
1. BRUNOS KUTSCHE nimmt Fahraufträge mündlich, telefonisch, per Email, per Fax, schriftlich oder online zu den aktuellen Konditionen an, die sie zum Zeitpunkt der Bestellung auf Druckschriften bzw. im Internet veröffentlicht hat. Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn BRUNOS KUTSCHE entweder diesen Auftrag schriftlich (Fax oder Mail) im voraus bestätigt hat oder wenn die Fahrt tatsächlich angetreten wird. Sollte die Annahme einer Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behält sich BRUNOS KUTSCHE den Rücktritt vor.
2. Für Terminfahrten zum Flughafen oder Bahnhof oder Hafen oder Abholungen ab Flughäfen, Schiffen oder Bahnhöfen kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart
werden. In diesen Fällen muss BRUNOS KUTSCHE Fahrplanänderungen durch den Kunden so rechtzeitig zur Kenntnis gelangen, dass zwischen den Parteien
gegebenenfalls eine Änderung der Abholzeit vereinbart werden kann. Anderenfalls haftet der Kunde für BRUNOS KUTSCHE entstehende Schäden. Abholungen ab Flughäfen bzw. Bahnhöfen können sich, sofern keine bestimmte Abholzeit vereinbart wurde, auch auf die Ankunft bestimmter Flüge / Züge beziehen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, BRUNOS KUTSCHE die genauen Flug- / Zugdaten, insbesondere die Flug- / Zugnummer, mitzuteilen. Vertraglich geschuldet ist stets die Abholung zum Zeitpunkt der planmäßigen Ankunft, es sei denn der Kunde teilt BRUNOS KUTSCHE die geänderte Ankunfts- bzw. Abholzeit rechtzeitig mit. Die Kosten für durch Verspätungen entstandene Wartezeiten übernimmt der Kunde.
3. Wird ein Auftrag vor dem schriftlich bestätigten Fahrtermin durch den Kunden zurückgenommen, fallen folgende Stornogebühren an:
a. bis 3 Tage vor dem vereinbarten Fahrttermin 25%
b. bis 2 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin 50%
c. weniger als 2 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin (kurzfristige oder   versäumte Stornierung) 100% des jeweiligen voraussichtlichen    Beförderungsentgeltes.
BRUNOS KUTSCHE behält sich bezüglich der Berechnung von Stornogebühren vor, nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob Stornogebühren im Rahmen der hier genannten Vorgaben erhoben werden sollen oder nicht, die obenstehenden Regelungen der Stornogebühren gelten in Folgefällen trotzdem.

 

§ 3 Preise
1. Alle Preisangaben gegenüber Endverbrauchern verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in EURO und einschließlich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe sowie zuzüglich Spesen und möglicher Verkehrswegnutzungsgebühren (Vignetten, Maut, Fähren, Tunnelgebühren etc.).
2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und  vereinbartem Fahrttermin mehr als zwei Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Erbringung der Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist BRUNOS KUTSCHE berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen  Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung um mehr als 25 % übersteigt.
3. Maßgeblich bei Fahrten im Pflichtfahrgebiet ist die jeweils gültige Taxitarifordnung. Im Übrigen gilt die Anzeige des Fahrpreisanzeigers. Die jeweils gültige Taxitarifordnung ist auf der Webseite von BRUNOS KUTSCHE, sowie auf Verlangen in den Fahrzeugen und am Betriebssitz von BRUNOS KUTSCHE einsehbar.

 

§ 4 Beförderung von Personen und Sachen
1. Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges und des Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie sonstiger Dritter nicht gefährdet wird.
2. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), der Taxitarifordnung des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm, sowie die Taxitarifordnung von Pfaffenhofen a.d. Ilm.
3. Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges ist BRUNOS KUTSCHE freigestellt. Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse, oder Ankunftstermine bei der Bestellung und bei
Fahrtantritt hinzuweisen.
4. Bei kilometerabhängiger Fahrpreisberechnung wird die zu Grunde zulegende Fahrstrecke auf Kundenwunsch vor Fahrtantritt gemeinsam mit dem Kunden festgelegt, bei Kilometer unabhängigen Fahrpreisen, insbesondere bei Sammelfahrten ist BRUNOS KUTSCHE die Wahl der Fahrstrecke freigestellt.
5. Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Beförderung in der Obhut des Kunden, auch wenn BRUNOS KUTSCHE natürlich gern bei der sachgerechten Ladung und Sicherung behilflich ist. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer  Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen werden können, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden. Eventuell notwendige Ladungssicherungsmittel sind vom Kunden beizustellen.
6. Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder der Genuss von Alkohol, Tabak oder Nahrungsmitteln während der Fahrt ist ohne das ausdrückliche Einverständnis von BRUNOS KUTSCHE  untersagt. Das Rauchen in Taxen ist gesetzlich verboten.
7. Bei Übernahme von zum Transport geeigneten Sachen wird BRUNOS KUTSCHE diese nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auf Vollständigkeit prüfen. Hierzu hat der Kunde bei Übernahme eine entsprechende schriftliche Übernahmebestätigung vorzulegen. Transportgut wird von BRUNOS KUTSCHE in geeigneter Form geladen und gesichert. Zeigt sich bei Ablieferung des Transportgutes am Fahrziel eine Mindermenge oder ein Mangel gegenüber der bestätigten Übernahmebestätigung, ist dies BRUNOS KUTSCHE direkt bei Anlieferung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des Schadens mitzuteilen. Für nachträglich reklamierte Mängel wird keine Haftung übernommen.

 

§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug und erweitertes Pfandrecht
1. Der Fahrpreis für Dienstleistungen ist bei Erbringung fällig und wird in bar erhoben. Ausgenommen davon sind lediglich Aufträge, für die im Voraus eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Kredit- oder EC-Karten mit PIN werden als Zahlungsmittelangebot jedoch nicht garantiert.  BRUNOS KUTSCHE behält sich das Recht auf Vorauszahlung vor.
2. Bei Rechnungskunden sind Zahlungen für Dienstleistungen spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der leistungsbezogenen Rechnung zu leisten. Abzüge und abweichende Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung, ausgenommen die gesetzlichen Regelungen.
3. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn BRUNOS KUTSCHE über den Betrag unbeschränkt verfügen kann. Scheck- und Wechselhergaben werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.
4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist BRUNOS KUTSCHE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern. Falls BRUNOS KUTSCHE nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden
ist, ist BRUNOS KUTSCHE berechtigt, auch diesen geltend zu machen (§ 288 Abs. 3 BGB).
5. BRUNOS KUTSCHE steht wegen ihrer Forderung(en) aus Beförderungen ein pfandrecht an überlassenen oder aufgrund von Beförderungen in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. BRUNOS KUTSCHE ist berechtigt, das Pfandrecht auch zur Befriedigung von Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden zu verwerten. BRUNOS KUTSCHE ist berechtigt, gepfändete Gegenstände 14 Tage nach deren Pfändung nach eigenem Ermessen zu einem angemessenen Preis zu veräußern und die damit erzielten Einnahmen zur Begleichung der offenen Schuld des Kunden zu verwenden, falls dieser die offene Forderung nicht zuvor
begleicht. Für eine Pfandnahme ist BRUNOS KUTSCHE berechtigt, eine
Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro zu erheben.

 

§ 6 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung
1. Natürlicher Verschleiß an Transportgütern, Gepäck etc. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des Transportes durch BRUNOS KUTSCHE in sachgemäßer Nutzung und unterliegen während dieser Beförderung natürlichem Verschleiß. Auch
Lackbeschädigungen von durch BRUNOS KUTSCHE transportierten Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen etc. können auch bei sachgemäßer Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher ebenfalls als natürlicher Verschleiß zu betrachten.
2. Transportgut, welches ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, so nicht vor Fahrtantritt eine geeignete Übernahmebestätigung durch BRUNOS KUTSCHE gegengezeichnet wurde (vgl. § 4 Ziffer 7).
3. Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen von Transportgut sind BRUNOS KUTSCHE umgehend bei Fahrtende zur Kenntnis zu bringen.
4. Die Kunden tragen die Verantwortung für jedwede Körper- oder Sachschäden, die sich aus dem eigenen Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln im Fahrzeug ergeben, auch wenn ihnen dieser Genuss durch BRUNOS KUTSCHE gestattet wurde.
5. BRUNOS KUTSCHE haftet für Schäden, die dem Kunden durch unpünktliche Abfahrt der Ankunft am Fahrziel entstehen, nur, wenn (1) die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- der Ankunftszeit zwischen BRUNOS KUTSCHE und dem Kunden rechtzeitig zuvor ausdrücklich vereinbart wurde und (2) die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen, unvorhergesehene technische Mängel, Verkehrsstaus oder Unfälle oder aus Gründen entsteht, die in der Sphäre des Kunden liegen. Das gilt insbesondere bei Flughafenfahrten. BRUNOS KUTSCHE haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt hat und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen etwa durch Stau etc. unberücksichtigt gelassen hat. Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder eine gegenüber der geplanten Ankunftszeit verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden entbindet diesen nicht von seiner Leistungspflicht.
6. Gewährleistungsansprüche, die aus terminlichen Leistungsmängeln entstehen sind schließlich ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend gemacht werden.
7. Die Haftung von BRUNOS KUTSCHE für Schäden, die nicht Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist auf den zweifachen Fahrpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch BRUNOS KUTSCHE verursacht wird.
8. Bucht eine Betreuungseinrichtung, ein Betreuer oder eine sonstige, zur Aufsicht über eine unter Betreuung stehende Person berufene natürliche Person / Einrichtung für die unter Betreuung stehende Person eine Beförderung, so ist BRUNOS KUTSCHE über diesen Zustand zu unterrichten. Bei der Auftragsbuchung ist ferner auf einen die Fahrt beeinträchtigenden Zustand der unter Betreuung stehenden Person hinzuweisen. Die buchende Stelle / Person haftet dann für alle Schäden, welche die beförderte, unter Betreuung stehende Person während der Beförderungsleistung oder in Zusammenhang mit dieser Leistung BRUNOS KUTSCHE zufügt.
9. Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch mi
nderjährigen Begleitpersonen, von Tieren oder durch mitgeführte Transportgüter verursacht werden., welche, aus gesundheitlichen oder fahrlässigen Gründen, am
Eigentum von BRUNOS KUTSCHE oder dritten Personen entstehen. Dies gilt im besonderen auch für Schäden, die durch Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte Nahrungsmittel oder Rauchwaren entstehen.
10. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird BRUNOS KUTSCHE neben der Beseitigung auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Lüftung oder Trocknung entstehen.

 

§ 7 Datenschutz
BRUNOS KUTSCHE erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt betriebs- und personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu (§ 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz).  Die Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verwendet.

 

§ 8 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht . Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie Zahlung ist 85276 Pfaffenhofen / Ilm.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist 85276 Pfaffenhofen / Ilm.

 

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt,
soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder
Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten

 

 

Pfaffenhofen/Ilm, Oktober 2017

 

Bruno's Kutsche city-Taxi GmbH
Nikolaistr. 9
85276 Pfaffenhofen an der Ilm
E-Mail: info@brunoskutsche.de
UST-Id Nr.: DE 311736330